Durchsetzung des Patientenwillens
Sie haben den Eindruck,
- Ihre Angehörige wird nicht so behandelt wie er/sie es wollte ...
- die behandelnden Ärzt:innen interessiert der Patientenwille nicht ...
- eine Behandlung im Altenheim wird ohne Ihre Einwilligung durchgeführt ...
- dass Sie nicht oder nicht ausreichend informiert werden ...
Zur Durchsetzung einer Patientenverfügung unterstützen wir Sie, indem wir mit Ihnen die konkrete Situation der Patient:in besprechen und die Anwendbarkeit der Patientenverfügung prüfen.
Auch ohne Patientenverfügung muss der Wille der Patient:in berücksichtigt und umgesetzt werden.
Unsere Unterstützung für Sie
- Analyse einer Patientenverfügung
- Einschätzung der aktuellen medizinischen Situation und des aktuellen Behandlungsziels.
- Bewertung der Aussagen zur medizinischen Indikation
- Dokumentation des Patient:innenwillens
Wir unterstützen
- bevollmächtigte Personen, die eine Vorsorgevollmacht ausüben
- rechtliche Betreuer:innen, die vom Betreuungsgericht bestellt sind
- Angehörige, Kinder
- Freunde
Umsetzung des Patientenwillens
Die Umsetzung des Patientenwillens ist in § 1828 BGB geregelt.
Konkret muss ein Dialog zwischen den behandelnden Ärzt:innen und den Vertreter:innen (Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer:innen) erfolgen, welche Entscheidung dem Patientenwillen entspricht.
Kontakt
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer
0361 64417502
oder
per E-Mail acp@acp-thueringen.de
Gern führen wir mit Ihnen eine Videokonferenz durch.
Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für einen persönlichen Termin bei uns im Büro.
Kosten
Leistung | Kosten |
---|---|
Erstes Gespräch (max. 30 Minuten) | kostenfrei |
Reisekosten | nach Aufwand |
Unsere Unterstützung des Patientenwillens besprechen wir mit Ihnen individuell.
Nach diesem Gespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Für Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen
bieten wir eine Ethikberatung an.
Eine konkrete Ethik-Fallberatung können Sie unter
TeleEthikBeratung.de
anfordern.
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