Infos für Hausärzt*innen

Hinweisblatt für Hausärzt*innen

Der nachfolgend vorgestellte Notfallbogen wurde durch die Mitglieder des Runden Tisches ACP in Erfurt entwickelt. Er ist zum Einsatz bei der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V vorgesehen. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V kann Bewohner:innen stationärer Einrichtungen der Altenhilfe und Klienten der Eingliederungshilfe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten werden. Speziell qualifizierte Berater:innen begleiten die Bewohner:innen bzw. Klienten dabei, sich mit ihren Wünschen für die medizinisch-pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Versorgung am Lebensende auseinanderzusetzen und diese Wünsche zu dokumentieren. Dies kann als Patientenverfügung geschehen, aber auch als durch die Berater:in dokumentierte Behandlungswünsche. Ist ein Mensch nicht (mehr) einwilligungsfähig, kann die Berater:in mit den rechtlichen Vertreter:innen und Angehörigen den mutmaßlichen Willen dokumentieren.

Rahmenvereinbarung

In der Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband mit den Leistungserbringern vom 13.12.2017 über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung wird in § 9 Abs. 3 Folgendes festgelegt: „Als Bestandteil der Patientenverfügung sollte eine übersichtliche, nachvollziehbare und verständliche Darstellung der Verfügung für Notfallsituationen auf einem geeigneten Dokument (z.B. Notfallbogen) erfolgen, das ärztlich zu unterschreiben ist.“

In kompakter Darstellung auf einer Seite bietet der Notfallbogen so für Situationen, die rasche Entscheidungen erfordern, einen ersten Überblick zu den Behandlungswünschen. Diese werden in abgestuften Kategorien von „A“ (maximale Therapie) bis „F“ (keine Krankenhausbehandlung, palliatives Therapieziel) erfasst.

  • Neben den Behandlungswünschen erfasst der Erfurter Notfallbogen die Einwilligungsfähigkeit der Person zum Zeitpunkt der Erstellung und gibt so Auskunft darüber, ob es sich um eine eigene Vorausverfügung (Einwilligungsfähig, blaue Kästen) oder um ermittelte Behandlungswünsche (gelbe Kästen) handelt.
  • Mit der Unterschrift der ACP-Berater:in wird nachgewiesen, dass eine ausführliche Beratung die Erstellung des Notfallbogens begleitet hat. Zudem bescheinigt die Berater:in damit, dass sie die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht bzw. des Aufgabenkreises einer rechtlichen Betreuung überprüft und für zutreffend befunden hat.

Vergütung

Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie den Willen des Betreffenden zur Kenntnis. Für die Mitbetreuung kann die Gebührenordnungsposition 37400 abgerechnet werden.

Informationsmöglichkeiten

  • Wir bieten regelmäßige Informationsveranstaltungen zu ACP und zum Notfallbogen an. Diese Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer als zertifizierte Fortbildungen anerkannt.
  • Termine finden Sie auf der Startseite

Erfahrungen / Anregungen

Wir freuen uns über Ihre Erfahrungen mit dem Erfurter Notfallbogen.

Bitte informieren Sie uns gern, wenn Sie Anregungen haben.

Sie erreichen uns per E-Mail unter acp@acp-thueringen.de

Stand der Internetseite

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