Infos für ACP-Berater*innen

Ausfüllhinweise

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise in dieser Datei. [238 KB]

  • Tragen Sie den Namen und das Geburtsdatum der beratenen Person oben ein.
  • In der zweiten Zeile wird erfasst, ob die beratene Person zum Zeitpunkt der Erstellung des Notfallbogens einwilligungsfähig war oder nicht. Dazu setzen Sie bitte neben das blaue Kästchen ein Kreuz, wenn die Person einwilligungsfähig war und neben das gelbe Kästchen, wenn sie nicht einwilligungsfähig war.
  • Bei Personen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes nicht einwilligungsfähig waren, wird der Wille der Person durch die Vertreter*in (Vorsorgebevollmächtige:r/ rechtliche:r Betreuer:in) gem. § 1827 Abs. 1 BGB ermittelt. Die ACP-Berater:in muss die inhaltliche Bestimmtheit der Vorsorgevollmacht bzw. den Aufgabenkreis bei Betreuer*innen prüfen. Der Notfallbogen wird dann auf der Basis des ermittelten Willens ausgefüllt.

Wer unterschreibt?

  • Einwilligungsfähige Personen unterzeichnen im blauen Kasten selbst.
  • Ist die beratene Person nicht einwilligungsfähig, unterzeichnet die gesetzlichen Vertreter:in im gelben Kasten.

Ausnahme

Wenn eine einwilligungsfähige Person wegen körperlicher Einschränkungen die Unterschrift nicht leisten kann, gehen Sie folgendermaßen vor:

Bitte kreuzen Sie oben das gelbe Feld an und die rechtliche Vertreter:in unterschreibt unten im gelben Feld. Die Person hat ihren Willen gegenüber der Vertreter:in zum Ausdruck gebracht, so dass dies dann als ermittelter Wille gilt. Anmerkung: Im Betreuungsrecht ist nach § 1814 BGB die rechtliche Vertretung möglich, wenn ein Mensch durch körperliche Einschränkungen seine Angelegenheitennicht mehr regeln kann. Somit wäre eine Unterschrift der rechtlichen Betreuer:in im blauen Feld zwar betreuungsrechtlich möglich, aber aus Gründen der Eindeutigkeit nichtempfehlenswert und beim Instrument des Notfallbogens ist größtmögliche Eindeutigkeit wünschenswert.

Behandlungskategorien

Im mittleren Teil des Bogens werden die konkreten Behandlungswünsche für eine Notfallsituation dokumentiert. Diese werden in abgestuften Kategorien von „A“ (maximale Therapie) bis „F“ (keine Krankenhausbehandlung, palliatives Therapieziel) erfasst. Hier darf nur ein Kreuz gesetzt werden.

Kategorie A

  • Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand erfolgen lebensrettende Sofortmaßnahmen (Reanimation) und Notruf nur bei ausgewählter Kategorie A.

Kategorie B

  • Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sind keine lebensrettenden Sofortmaßnahmen gewünscht und werden nicht begonnen.

Kategorie C

  • Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sind keine lebensrettenden Sofortmaßnahmen gewünscht und werden nicht begonnen.
  • Bei „Maskenbeatmung“ handelt es sich um eine Atemunterstützung durch ein Beatmungsgerät über eine dicht schließende Maske und nicht um die reine Sauerstoffgabe (wie auch ambulant beispielweise bei COPD möglich). Die Sauerstoffgabe ist auch bei palliativem Therapieziel jederzeit zur Symptomkontrolle möglich.

Kategorie F

  • Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sind keine lebensrettenden Sofortmaßnahmen gewünscht und werden nicht begonnen.
  • Diese Kategorie wird u.a. dann angekreuzt, wenn keine Behandlung imKrankenhaus gewünscht wird.

Hinweis zur Organspende

Für eine Organspende ist eine Behandlung auf der Intensivstation mit Intubationsbeatmung zwingend notwendig, um die Durchblutung der zu spendenden Organe sicherzustellen. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann dann der Irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) festgestellt werden. Erst dann dürfen Organe für den Empfänger entnommen werden. Hier achten Sie bitte auf Übereinstimmung mit der angekreuzten Kategorie, da sonst der Wunsch, Organspender zu sein, nicht umgesetzt werden kann.

Unterschrift ACP-Berater:in

Mit Ihrer Unterschrift als ACP-Berater:in bestätigen Sie, die Person über die Behandlungsmöglichkeiten im Notfall informiert zu haben. Zudem bestätigen Sie, dass Sie keine Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit hatten bzw. die Voraussetzungen der gesetzlichen Vertreter:in überprüft und für zutreffen befunden haben.

Kenntnisnahme Hausärzt:in

Lassen Sie das Dokument als letzten Schritt von der Hausärzt:in unterzeichnen. Diese dokumentiert damit, dass sie von dem Notfallbogen Kenntnis hat.

Informationsmöglichkeiten

  • Wir bieten regelmäßige Informationsveranstaltungen an.
  • Termine finden Sie auf der Startseite

Erfahrungen / Anregungen

Wir freuen uns über Ihre Erfahrungen mit dem Erfurter Notfallbogen.

Bitte informieren Sie uns gern, wenn Sie Anregungen haben.

Sie erreichen uns per E-Mail unter acp@acp-thueringen.de

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