ZVR
Im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer können folgende Dokumente und Erklärungen einzeln oder in Kombination registriert werden:
- (Vorsorge)Vollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Widerspruch gegen das Ehegattenvertretungsrecht nach § 1358 BGB
Wir sind als Zentrum für Angewandte Ethik als registrierter, instiutioneller Nutzer beim ZVR anerkannt und können mittels einer Schnittstelle unmittelbar Eintragungen und Änderungen vornehmen.
Wirkung der Registrierung
Bei einem Unfall werden die behandelnden Ärzt:innen nach Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung suchen.
(1) wenn die behandelnden Ärzt:innen bei Ihnen Hinweise auf Ihre Vertrauensperson (bevollmächtigte Person) finden, werden diese von Ihnen beauftragte Vertrauensperson informiert und kann dann mit einer erteilten Vollmacht Ihren Willen umsetzen und in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen.
(2) wenn nun keine Hinweise auf Ihre Vertrauensperson (bevollmächtigte Person) zu finden sind, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- (Abfrage ZVR): die behandelnden Ärzt:innen im Krankenhaus oder Verwaltungsmitarbeiter:innen des Krankenhauses fragen beim Zentralregister der Bundesnotarkammer nach, ob dort Vorsorgedokumente eingetragen sind. Bei einer eingetragenen bevollmächtigten Person werden sie sich an diese von Ihnen beauftragte Vertrauensperson wenden.
- (Antrag ans Betreuungsgericht): die behandelnden Ärzt:innen im Krankenhaus oder Verwaltungsmitarbeiter:innen des Krankenhauses wenden sich an das Betreuungsgericht, damit eine rechtliche Betreuung für Sie eingerichtet wird.
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens beim Betreuungsgericht fragt das Betreuungsgericht nun beim Register der Bundesnotarkammer nach, ob eine Vollmacht vorliegt.
Die von Ihnen beauftragte bevollmächtigte Vertrauensperson wird dann vom Betreuungsgericht informiert, dass Sie im Krankenhaus sind und Unterstützung benötigen.
Wenn nach Prüfung durch das Betreuungsgericht eine ausreichende Vollmacht vorliegt, in der eine Vertrauensperson beauftragt ist, ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung nicht erforderlich. Damit ist das Betreuungsverfahren dann beendet, da es keine Dinge weiter gerichtlich zu regeln gibt.
Wenn die vorhandene Vorsorgevollmacht nicht bekannt wird, wird das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie einrichten. Dies Verfahren können Sie durch eine Eintragung im Register der Bundesnotarkammer vermeiden.
Dokumentenweitergabe
Beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer dürfen im Bedarfsfall behandelnde Ärzt:innen im Krankenhaus und Betreuungsgerichte anfragen.
Ärztinnen und Ärzte eines Krankenhauses können durch die Abfrage beim Zentralen Vorsorgeregister Hinweise bekommen (1) auf Behandlungswünsche, die in einer Patientenverfügung zu finden sind, (2) bevollmächtigte Personen oder (3) zum Widerspruch gegen das Ehegattenvertretungsrecht nach § 1358 BGB.
Ein Betreuungsgericht ist im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung verpflichtet, beim Zentralregister der Bundesnotarkammer anzufragen, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Ein Gericht wird sich dann mit der bevollmächtigten Person in Verbindung setzen.
Option Hinterlegungsstelle
Wenn Sie uns als Hinterlegungsstelle Ihrer Dokumente beauftragen, werden wir auf Anfrage die bei uns archivierten Dokumente von Ihnen an (1) behandelnde Ärzt:innen oder (2) Betreuungsgerichte weitergeben.
Diese Weitergabe Ihrer Dokumente erfolgt nicht automatisch und dazu benötigen wir Ihren Auftrag [255 KB]
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Sichere Aufbewahrung
Ihre Dokumente werden bei uns in einem Wertschutzschrank aufbewahrt und sind gegen den unberechtigten Zugriff geschützt. Die Dokumente werden wir auf einem verschlüsselten und besonders geschütztem Datenträger speichern.
Ablauf der Registrierung
Zur Registrierung Ihrer Vorsorgedokumente / Erklärungen bei der Bundesnotarkammer beschreiben wir Ihnen nachfolgend den Ablauf:
Schritt 1 der Registrierung
Bitte benutzen Sie für die Registrierung Ihrer Vorsorgedokumente unser Auftragsformular. Dies finden Sie hier [255 KB] .
Schritt 2 der Registrierung
Es können folgende Dokumente bzw. Erklärungen registriert werden:
- (Vorsorge)Vollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Widerspruch gegen das Ehegattenvertretungsrecht nach § 1358 BGB
Hinweis
Wir benötigen für die Registrierung Ihre Dokumente als Original (unterschriebene Kopie).
Bitte senden Sie uns aber nicht das einzige Original zu, welches Sie besitzen.
Bitte machen Sie vom Original der Dokumente eine Kopie und unterschreiben die Kopie erneut. Dann wird aus der Kopie ein Original.
Wir nehmen die Registrierung nur dann vornehmen, wenn wir uns Ihre Dokumente ansehen und für die Registrierung analysieren können. Die Bundesnotarkammer hat ein Raster entwickelt, anhand dessen wir den Inhalt und damit auch die Befugnisse der bevollmächtigten Person(en) eintragen müssen. Somit ist die Analyse Ihrer Vollmacht für unsere Eintragung erforderlich.
Schritt 3 der Registrierung
Bitte senden Sie uns Auftragsformular und Ihre Vorsorgedokumente per Post. Das Auftragsformular ist für einen Fensterumschlag vorbereitet.
Sie können uns die Dokumente auch als gescannte Datei direkt übertragen, wenn Sie dies wünschen. Dann richten wir Ihnen einen Onlinezugang zur Übertragung von Dokumenten individuell ein. Die Zugangsdaten werden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin mitteilen. Alternativ können Sie uns die Dokumente per E-Mail senden an: vorsorgedokumente(at)acp-thueringen.de
Schritt 4 der Registrierung
Wir bestätigen Ihnen den Erhalt der Dokumente und legen Ihnen eine Rechnung bei.
Kosten der Registrierung
Für die Registrierung beim Zentralregister der Bundenotarkammer berechnen wir Ihnen:
- 20,00 € für die Registrierung Ihrer Vorsorgedokumente und Erklärungen. Dieser Betrag ist ein Pauschalbetrag unabhängig von der Anzahl und vom Umfang der Dokumente.
- 4,00 € als Dokumentenpauschale bei der ersten Eintragung und jeder Änderung bzw. Ergänzung des Eintrags.
- Eventuell kommen 4,00 € für jede zusätzlich bevollmächtigte bzw. benannte Person hinzu.
Kosten für Option Hinterlegungsstelle
- 100,00 Euro inkl. 19% Umsatzsteuer, wenn Sie uns den Auftrag als Hinterlegungsstelle erteilen. Dies werden wir dann bei der Bundesnotarkammer in Ihrem Eintrag vermerken. Der Betrag gilt für die mögliche Weitergabe an behandelnde Ärzt:innen oder Betreuungsgerichte für einen Zeitraum von 10 Jahren. Nach Ablauf der 10 Jahre ist die Verlängerung dieser Option kostenpflichtig.
- Die Option der Beauftragung als Hinterlegungsstelle können Sie jederzeit schriftlich kündigen. Eine Erstattung des von Ihnen bezahlten Betrags erfolgt nicht.
Beispiel: Wenn Sie eine Vollmacht mit integrierter Betreuungsverfügung an eine Person erteilt haben und gleichzeitig eine Patientenverfügung, dann entstehen für Sie Kosten in Höhe von 24,00 €.
Die Löschung des Eintrags bzw. Eintrags des Widerrufs der Dokumente ist für Sie kostenfrei.
Sie können Ihre Vorsorgedokumente jederzeit ändern und dementsprechend sollte auch der Eintrag im Register geändert werden. Bei Für jede Änderung Ihres Eintrags z.B. durch Aktualisierung der Dokumente berechnen wir Ihnen unabhängig vom Umfang der Änderung nur die Dokumentenpauschale für unseren Aufwand bei der Verarbeitung der Dokumente. Bitte nutzen Sie für die Mitteilung von Änderungen unser Änderungsformular. [236 KB]
Schritt 5 der Registrierung
Nach Zahlungseingang werden wir die Eintragung vornehmen und Ihnen nach erfolgter Eintragung eine Bestätigung per Post oder als E-Mail senden.
Kontakt
Sie erreichen uns einfach über die E-Mailanschrift:
vorsorgedokumente@acp-thueringen.de
vorsorgedokumente@acp-thueringen.de
Änderungen
Sie haben eine Vollmacht durch uns registrieren lassen und Ihre Kontaktdaten haben sich geändert?
Bitte teilen Sie uns Ihre neuen Kontaktdaten mit. Formular [236 KB]
Sie sind von einer Person bevollmächtigt und Ihre Kontaktdaten haben sich geändert?
Bitte teilen Sie uns Ihre neuen Kontaktdaten mit. Teilen Sie uns bitte zusätzlich mit, wer Sie bevollmächtigt hat, damit wir Ihre geänderten Daten dem Eintrag zuordnen können.
Formulare
Registrierung schon erledigt
Wenn Sie die Registrierung bei der Bundesnotarkammer schon selbst vorgenommen haben, ist eine Änderung bzw. Ergänzung durch uns möglich. Bitte sprechen Sie uns dazu an.
Wir benötigen dazu die mitgeteilte Registriernummer der Bundesnotarkammer und das im Brief der Bundesnotarkammer genannte Kennwort. Bitte teilen Sie uns dies nicht unaufgefordert mit, sondern besprechen Sie das erst mit uns.
Datenschutz
Die Dokumente, die wir beim Register der Bundesnotarkammer registrieren, werden bei uns in einem Wertschutzschrank aufbewahrt und als Sicherheitskopie auf verschlüsselten Datenträgern gespeichert.
Beachten Sie auch das entsprechende Hinweisblatt. [265 KB]
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
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