ACP Allgemein

Viele Bezeichnungen für ein Konzept

Vielleicht sind Sie schon über einen dieser Begriffe gestolpert und haben sich gefragt, was sich dahinter verbirgt?

  • Advance Care Planning (ACP)
  • Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)
  • Vorausschauende Versorgungsplanung
  • Vorausplanung der gesundheitlichen Versorgung
  • Gesundheitliche Vorausplanung

Diese Bezeichnungen stehen für den gleichen Prozess: eine Beratung zur Gestaltung der medizinischen Behandlung und pflegerischen Versorgung am Lebensende.

Definition von Advance Care Planning (ACP)

  • Das Konzept des Advance Care Planning umfasst den durch spezifisch ausgebildete Berater begleiteten Prozess der Auseinandersetzung einer Person mit ihren Wünschen und Zielen für eine künftige medizinisch-pflegerische Versorgung. Die Berater:innen stammen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens.
  • Die Person wird durch die Berater:in unterstützt, für künftige Entscheidungen zugrunde liegende Werte und Vorlieben zu erkunden und zu reflektieren, diese mitzuteilen und ggf. so zu dokumentieren, dass sie im Falle der Nichteinwilligungsfähigkeit rasch zugänglich und nachvollziehbar sind. Die zu beratende Person wird in den Themenfeldern der psychosozialen, seelsorglichen und pflegerischen Fragestellungen und zu medizinischen Behandlungsmaßnahmen individuell und ausgerichtet an den persönlichen Bedarfen beraten, ggf. werden die Behandler bei komplexen Fragestellungen durch die ACP-Berater:in in den Gesprächsprozess einbezogen.
  • ACP befähigt die Person, wohlinformierte, den individuellen Bedürfnissen und Werten gerecht werdende Entscheidungen zu treffen und stärkt die Würde, Autonomie und Lebensqualität.
  • Bezugspersonen (An- und Zugehörige sowie Vertrauenspersonen) können insbesondere in ihrer Funktion als rechtliche Vertreter mit einbezogen werden, um sie dabei zu unterstützen, im Falle der Einwilligungsunfähigkeit der Person stellvertretend eine dem Willen der Person entsprechende Entscheidung treffen zu können. Auch ohne Vertretungsauftrag können sie als authentische Informationsquellen für den Willen und die Werte der Person am Prozess beteiligt werden.
  • Behandler und an der regionalen medizinisch-pflegerisch-therapeutischen Versorgung beteiligte Akteure werden individuell und vernetzend einbezogen, um sicherzustellen, dass die Versorgung dem Willen der Person entspricht.
  • Ein ACP-Prozess kann jederzeit begonnen, beendet oder wieder aufgenommen werden, und die Festlegungen und Ergebnisse sollten in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei Änderung des Gesundheitszustandes, überprüft werden.

Was genau ist Advance Care Planning?

Angesichts des rasanten Fortschritts in der Medizin in den letzten Jahrzehnten eröffnen sich viele Behandlungsmöglichkeiten. Menschen leben länger und mit mehr chronischen Erkrankungen. Doch jeder Mensch hat seine eigenen Vorstellungen davon, was für ihn ein gutes Leben ist, wie er leben möchte und was für ihn wichtig ist.

In mehreren Gesprächen werden Möglichkeiten der Versorgung bei einem Notfall und in der letzten Lebensphase thematisiert. Dabei stehen Wünsche, Wertvorstellungen und der Wille der Ratsuchenden stets im Mittelpunkt. Übersichtlich dokumentiert stehen die Ergebnisse auch dann zur Verfügung, wenn Sie einmal Ihren Willen nicht selbst äußern können.

Für Bewohner:innen stationärer Pflegeeinrichtungen wird die ACP-Beratung nach § 132g SGB V [Link] als Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Unser Beratungsangebot für stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

Unser Angebot der kostenpflichtigen ACP-Beratung für Menschen, die nicht in Einrichtungen leben, finden Sie hier.

Ziele von ACP

  • Professionelle Begleitung bei der eigenen gedanklichen und emotionalen Auseinandersetzung mit Fragen des Lebensendes
  • Sicherheit, dass Ihr Wille tatsächlich respektiert und umgesetzt wird, auch wenn Sie selbst ihn nicht äußern können
  • Konkrete Planung der Versorgung vor Eintritt eines Notfalls
  • Handlungs- und Rechtssicherheit für die Behandler vor Ort durch übersichtliche, handlungsorientierte Dokumentation des Willens, die im Notfall rasch zur Hand ist

Inhalte der Beratungsgespräche

In den Beratungsgesprächen werden die individuellen Wünsche, Vorstellungen und Vorlieben der Ratsuchenden herausgearbeitet und reflektiert. Nach Ihren Wünschen beraten wir Sie über die beste Form der Dokumentation. Wir beziehen Ihre Angehörigen gerne ein, wenn Sie das möchten.

Schwerpunkte der Gespräche können sein:

medizinische Behandlung:

  • Wie möchten Sie im Notfall versorgt werden?
  • Darstellung möglicher Verläufe, Komplikationen, Notfallversorgung, Symptomlinderung, palliativmedizinische Versorgung, Therapieziele

Pflegerische Versorgung

  • Darstellung der Unterstützungsmöglichkeiten,
  • Erfassen von persönlichen Vorlieben und Wünschen für die (palliative) Begleitung

Psychosoziale Versorgung

Seelsorgerliche/spirituelle Begleitung

Dokumentation

  • passende und aussagekräftige Dokumente können erstellt werden
  • vorhandende Dokumente können aktualisiert werden

Dokumentationsmöglichkeiten

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Notfallbogen für akute Notfälle

Vertrauenspersonen können einbezogen werden

Abstimmung mit den behandelnden Ärzt:innen und Angehörigen, ggf. rechtlichen Betreuer:innen in Fallkonferenzen

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