ACP in Einrichtungen

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können Ihren Bewohner:innen diese besondere Form der Beratung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) können die Einrichtungen durch eigenes Personal oder in Kooperation mit externen regionalen Anbietern (gem. § 7 Absatz 2 Ziffer c der Rahmenvereinbarung [425 KB] vom 13.12.2017) anbieten.

Das Zentrum für Angewandte Ethik in Erfurt bietet diese Beratung als Dienstleistung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen an. Sie können uns mit der Wahrnehmung des Beratungsangebots gem. § 132g SGB V in Ihrer Einrichtung beauftragen.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung des hauseigenen Umsetzungskonzeptes und dem Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit der individuell zuständigen Krankenkasse
  • Wir prüfen vorhandene Vorsorgedokumente bereits vor Einzug und geben Ihnen als Verantwortliche in der Einrichtung eine qualifizierte Rückmeldung zum Inhalt
  • Durchführung und Dokumentation der Beratungsprozesse mit den Bewohner:innen Ihrer Einrichtung durch eine qualifizierte ACP-Berater:in
  • Unterstützung bei der konkreten Implementierung des Konzeptes und internen Vernetzung
  • Begleitung von Schulungen für Mitarbeitende
  • Begleitung von Informationsveranstaltungen für Bewohner:innen und An- und Zugehörige
  • Information der (Haus)ärzt:innen
  • Externe Vernetzung mit weiteren Akteuren wie dem Rettungsdienst, dem SAPV-Team, den Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzt:innen

Rahmenbedingungen

Die Rahmenvereinbarung [425 KB] zwischen GKV-Spitzenverband und Trägern der stationären Alten- und Behindertenhilfe vom 13.12.2017 regelt die konkrete Ausgestaltung von ACP-Angeboten in den Einrichtungen.

In Ihrem Auftrag können wir das komplette Angebot für Sie übernehmen.

Die Beratungsleistungen nach § 132g SGB V werden von den Krankenkassen monatlich an Sie gezahlt. Die genauen Abläufe besprechen wir gern mit Ihnen. Ihr kompletter Aufwand wird von den Krankenkassen refinanziert.

Die Zuständigkeiten der Krankenkassen für die Vertragsverhandlung finden Sie hier. [147 KB]

Informationsmaterial

Sprechen Sie uns gern an

Frau Wachter stellt Ihnen als ärztliche Leiterin des Bereichs ACP gern unser Angebot vor.

Kontakt: acp@ap-thueringen.de

Stand der Internetseite

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